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Winterberg Luftbildansicht mit Blick Richtung Winterthur

Chancen für Winterberg

Winterberg entwickelt sich weiter - eine neue Siedlung entsteht. Das Neubauprojekt weckt grosses öffentliches Interesse innerhalb der Gemeinde Lindau. Der langjährige Planungsprozess für dieses Projekt ist partizipativ und wurde begleitet von der Gemeinde und Fachexperten.

Bald werden die Baugesuche eingereicht.

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 wurde über den privaten Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis abgestimmt. Mit einer grossen Mehrheit wurde der Gestaltungsplan angenommen. Der Gestaltungsplan ist unterdessen auch rechtskräftig, das heisst auch der Kanton Zürich hat dem Gestaltungsplan zugestimmt.

Im Januar 2024 werden nun die einzelnen Baugesuche eingereicht. Da dieses Neubauprojekt sehr umfangreich ist, werden verschiedene separate Baugesuche abgegeben. Ziel ist es, dass im Herbst 2024 die rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, sodass mit dem offiziellen Verkauf gestartet werden kann. Dies natürlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Rekurse eingehen und sich der Baubewilligungsprozess nicht verlängert.

In mehreren Etappen werden anschliessend die einzelnen Baufelder überbaut. Es entstehen Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Es werden aber auch Reiheneinfamilienhäuser aus Holz erstellt, welche speziell für Familien sehr attraktiv sind.

Interesse an einer Miet- oder Eigentumswohnung?

Falls Sie Interesse an einer Miet- oder Eigentumswohnung oder einem Haus im Gebiet des Gestaltungsplanes haben, können Sie sich gerne via Kontaktformular bei den Entwicklern melden, sodass Sie in der Interessentenliste aufgenommen werden.

Alle vorhandenen Interessenten werden vor dem offiziellen Miet- und Verkaufsstart informiert und erhalten einen exklusiven Zugang zu allen Miet- und Verkaufsunterlagen.

Darum gehts in Kürze:

  • Auf den beiden Grundstücken Ölwis-Blankenwis in Winterberg entsteht eine attraktive Wohnüberbauung. Für die Grundstücke gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Als baurechtliche Voraussetzung für Neubauten wurde deshalb ein privater Gestaltungsplan erarbeitet.
  • Damit die erhöhte Qualität sichergestellt werden kann, wurde in einer partizipativen Testplanung die Grundlage für den Gestaltungsplan gelegt.
  • Auf der Grundlage dieser Testplanung wurde ein erstes Richtprojekt erarbeitet. Das erste Richtprojekt wurde auf der Basis der Einwendungen aus der öffentlichen Auflage angepasst. Dieses zweite Richtprojekt ist Basis für den aktuellen Gestaltungsplan.
  • Der Planungsprozess wurde von Vertretern der Gemeinde, der Bevölkerung von Winterberg und von Fachspezialisten begleitet.
  • Mit einer geordneten ortsbaulichen Entwicklung in diesem Gebiet nimmt das neue Quartier auf die bestehenden Strukturen Winterbergs Bezug und fügt sich gut in diese ein.
  • Es wird mit einer Etappierung gewährleistet, dass der Einwohnerzuwachs gut von der Gemeinde verkraftet werden kann. Es soll aber keine «ewige Baustelle» entstehen; die Realisierung soll zügig erfolgen.

Gestaltungsplan mit höheren Anforderungen und besserer Gestaltung

Überbauungen in einem Gestaltungsplangebiet haben von Gesetzes wegen eine bessere Gestaltung als «normale» Siedlungen zu gewährleisten. Mit der Anforderung einer «besonders guten Gesamtwirkung» aller Bestandteile der Überbauung (architektonischer Ausdruck, Ausstattung, Nachhaltigkeit, Materialisierung und Farbgebung sowie Freiraum) wird dies konkretisiert. Die kommunale Baubehörde stellt diese Gestaltungsqualitäten im Baubewilligungsverfahren sicher und kann dafür Fachgutachter zur Beurteilung beiziehen.

Mit dem vorliegenden Gestaltungsplan wird grosszügiger und attraktiver Siedlungsfreiraum geschaffen, um Begegnungen in der Nachbarschaft und dem Quartier zu fördern. Es wird eine gute Durchwegung hergestellt. Die hochwertige Überbauung fügt sich trotz der gegenüber der Regelbauweise höheren Ausnützung gut in die bestehende Siedlungsstruktur ein und bietet Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen (sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen für jüngere und ältere Personen; für Singles, Familien und sonstige Lebensgemeinschaften).