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Häufige Fragen zum Projekt

  • Die Anzahl Wohneinheiten wurden von 249 auf neu 209 reduziert.
  • Die Baumasse wurde auf 2.05 m3/m2 reduziert.
  • Die Hälfte der Gebäude haben neu ein Schrägdach.
  • Die Anzahl der Geschoss wurde auf maximal drei Vollgeschosse reduziert.
  • Die Gebäudelänge beträgt neu maximal 25 Meter.
  • Neu werden auch Doppeleinfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser geplant.
  • Auf den grossen zentralen Gemeinschaftsraum im Süden wird verzichtet. Die Gemeinschaftsräume sind in den einzelnen Häusern integriert.

Ja, sämtliche Themenbereiche der Einwendungen aus der ersten öffentlichen Auflage sind im Kapitel 6.4 im Bericht des Gestaltungsplanes aufgeführt. Aufgrund der Einwendungen aus der Bevölkerung und dem neu geltenden Mehrwertausgleichsgesetz haben sich die Grundeigentümer entschieden, den Gestaltungsplan zu überarbeiten und diesen für 60 Tage ein zweites Mal öffentlich aufzulegen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anzahl Wohneinheiten wurden von 249 auf neu 209 reduziert.
  • Die Baumasse wurde auf 2.05 m3/m2 reduziert.
  • Die Hälfte der Gebäude haben neu ein Schrägdach.
  • Die Anzahl der Geschoss wurde auf maximal drei Vollgeschosse reduziert.
  • Die Gebäudelänge beträgt neu maximal 25 Meter.
  • Neu werden auch Doppeleinfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser geplant.
  • Auf den grossen zentralen Gemeinschaftsraum im Süden wird verzichtet. Die Gemeinschaftsräume sind in den einzelnen Häusern integriert.

Die Einwendungen der zweiten öffentlichen Auflage werden anschliessend nochmals eingehend geprüft. Einwendungen, welche aus guten Gründen nicht in die weitere Planung einfliessen, werden im "Bericht der nicht berücksichtigten Einwendungen" erläutert.

  • Bereits in der Testplanung wurde festgestellt, dass seitens Gemeinde keine Anpassungen an der bestehenden Groberschliessung vorgenommen werden müssen. Die Erschliessung innerhalb der Bauparzellen (z.B. Verteilleitung und Positionierung der Hydranten etc.) wird durch die Grundeigentümer erstellt. Durch die Anschlussgebühren aus den neuen Gebäuden können sogar Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur der Gemeinde finanziert werden.
  • Die Kapazität der Mischabwasserleitung ist für die Aufnahme des Schmutzwassers genügend. Das Gebiet wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser kann in die bestehende Mischabwasserleitung im Bereich «Im Eggacher» eingeleitet werden. Das Regenwasser kann in den Holenbach eingeleitet werden. Eine Einleitung in die bestehende Regenabwasserleitung erfolgt ebenfalls im Bereich «Im Eggacher». Die Einleitung in das kleine Gewässer Holenbach verlangt eine Retention. Dank einer Retention des Regenwassers bereits auf den Flachdächern und zusätzlichen Retentionsmassnahmen im Untergrund können die zulässigen Werte eingehalten werden.
  • Auf der Ausgabenseite sind für die Gemeinde Kosten für zusätzlichen Schulraum zu erwarten.
  • Auf der anderen Seite sind neben der Mehrwertabgabe von rund CHF x.x Mio. zusätzliche Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern (zwei Mal: das erste Mal beim Verkauf des Landes an die Investoren, dann ein zweites Mal beim Verkauf der Wohnungen an die neuen Wohnungseigentümer) und zusätzlichem Steuerertrag der neu zuziehenden Bewohner zu erwarten. Wie viel das sein wird, kann heute nicht beziffert werden, es ist noch zu früh für eine Beurteilung. Erfahrungsgemäss wird die Gemeindekasse hier mit jährlichen Mehrerträgen in einer stattlichen Grössenordnung gefüllt.

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Thema «Schulraum» auseinandergesetzt. Er legt einen bedarfsgerechten, nachhaltigen Plan vor, wie die neuen Räume über die nächsten Jahre geschaffen werden können.

Lesen Sie hier das Informationsmagazin der Gemeinde Lindau zur Strategie «Schulraum» vom Oktober 2021.

Auf der Ausgabenseite sind für die Gemeinde Kosten für zusätzlichen Schulraum zu erwarten. Auf der Einnahmenseite stehen Grundstückgewinnsteuern aus dem Verkauf der Grundstücke an die Entwickler und dem Verkauf der Wohnung an die zukünftigen Wohnungseigentümer an. Der Steuerertrag wird durch die neuen Einwohner steigen. Wie viel das sein wird, kann heute noch nicht beziffert werden. Erfahrungsgemäss wird die Gemeindekasse hier mit jährlichen Mehrerträgen in einer stattlichen Grössenordnung gefüllt.

  • Leben im Dorf – Einkaufen im Dorf
  • Wohnen im Dorf – Kita und Gemeinschaftsraum im Dorf
  • Ökologie und Nachhaltigkeit – Energie aus der Region
  • Wohnungsmix mit hohem Standard – für alle etwas dabei
  • Alterswohnungen – fürs Leben nach dem Einfamilienhaus
  • Durchgängige Wege mit attraktiven Aufenthalts- und Spielplätzen
  • Sanfter städtebaulicher Übergang – Rücksicht auf umliegende Häuser
  • Vernässung der Nachbarparzellen wird nicht erhöht
  • Finanzielle Entschädigungen entlasten Gemeindebudget
  • Anforderungen der Bau- und Zonenordnung erfüllt

Alle Vorteile der Überbauung im Rahmen des Gestaltungsplans sind hier aufgeführt.

Der Bericht des Geologen zeigt, dass der Untergrund gut tragfähig ist für die neuen Bauten. Es wird aber nur wenig Wasser in den Untergrund versickern können. Darum sind in der Planung die nötigen Retentionsmassnahmen vorgesehen, damit keine Vernässung des Gebietes und der umliegenden Parzellen stattfinden kann.

Beim «Grundwasser» handelt es nicht um einen eigentlichen Grundwassersee, sondern um Regenwasser, welches sich seinen Weg in den nächsten Bach durch den Untergrund sucht und findet.

Durch eine Sickergalerie und ein Rückhaltebecken kann der Untergrund von unerwünschtem Wasser entlastet werden. Die geplanten Retentionsmassenahmen auf den Flachdächern und Retentionsbecken im Boden erlauben eine gedrosselte Ableitung des Oberflächenwassers an die Bäche. Die umliegenden Liegenschaften werden gegenüber dem heutigen Zustand sicher nicht schlechter gestellt. Es kann sogar eine Verbesserung des heutigen Zustandes erwartet werden.

Diese Aussage ist falsch. Die bestehende Alterssiedlung in Winterberg wird nicht abgebrochen. Richtig ist, dass die Planungsbüros mit der Genossenschaft Gespräche führen, in welcher Form die Bedürfnisse der Alterssiedlung nach zusätzlichen Wohnungen aufgenommen werden können. Auf der Parzelle der Alterssiedlung kann eine Erweiterung mit Alterswohnungen erfolgen. Hier kann auch ein Ersatz für die bestehende Ladenbaracke eingeplant werden. Auf einer angrenzenden Parzelle – welche von der Gemeinde gekauft werden kann – besteht die Möglichkeit, den langfristigen Bedarf der Genossenschaft nach neuen Wohnungen zu decken. Entscheide sind hier noch keine gefallen. Die Genossenschaft kann Ihre Aufgaben nur unter Mithilfe der Gemeinde wahrnehmen. Es ist vorgesehen, dass die nötigen Entscheide für die Neubauten der Genossenschaft (vermutlich mit einem neuen Ladenlokal) sollen an der gleichen Gemeindeversammlung wie der Gestaltungsplan zur Abstimmung kommen sollen.

Die Grundstücke im Gestaltungsplanperimeter erfahren einen planungsbedingten Vorteil (Mehrwert) im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Raumplanungsgesetz (RPG). Der Mehrwert wurde durch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) als unabhängige Stelle errechnet. An diesem Vorteil wird die Gemeinde beteiligt (Mehrwertabschöpfung).

Vom Mehrwert zu Gunsten der Grundeigentümer werden 25% in die Kasse der Gemeinde abgeführt. Dieser Mehrwert ist vor Baubeginn der jeweiligen Bauetappe an die Gemeinde zu zahlen.

Während des Gestaltungsplanverfahrens ist das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) in Kraft getreten. Dieses verlangt, dass der Mehrwert, welcher sich aus einer Planungsmassnahme ergibt, im Rahmen der öffentlichen Auflage bekannt sein muss und auch öffentlich aufgelegt werden muss. Dafür musste auch die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde angepasst werden, was in der Gemeindeversammlung vom 13.12.2021 stattgefunden hat. Die Gemeindeversammlung hat bestimmt, dass vom Mehrwert 25% abgeschöpft werden sollen.

Hinweis

Aufgrund der Einwendungen der ersten öffentlichen Auflage des Gestaltungsplanes „Ölwis/Blankenwis" wurde dieser überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anzahl Wohneinheiten wurden von 249 auf neu 209 reduziert
  • Die Baumasse wurde um ca. 10% auf rund 2.05 m3/m2 reduziert
  • Die Hälfte der Gebäude haben neu ein Schrägdach
  • Die Anzahl der Geschoss wurde auf maximal drei Vollgeschosse reduziert
  • Die Gebäudelänge beträgt neu maximal 25 Meter
  • Neu werden auch Doppeleinfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser geplant
  • Auf den grossen zentralen Gemeinschaftsraum im Süden wird verzichtet. Die Gemeinschaftsräume werden in und zwischen den einzelnen Häusern integriert.