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Nachhaltig für die nächsten Generationen

Die Gemeinde Lindau trägt seit 2011 das Label «Energiestadt» (mit Rezertifizierungen 2015 und 2019). Lindau bekennt sich damit zu einem sparsamen und nachhaltigen Einsatz von Energie und Ressourcen. Die Einhaltung der im Energiebereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen sein. Für das Richtprojekt und den Gestaltungsplan wurde ein Energiekonzept erarbeitet, welches verschärfte Vorgaben hinsichtlich Endenergieverbrauch macht.

In Kürze

  • CO2-neutrale Holzhackschnitzelheizung
  • Anschlussmöglichkeit an die Wärmeversorgung für die umliegenden Gebäude
  • Stromversorgung via dezentrale Photovoltaik-Anlage
  • Contracting für das Fernwärmenetz und die Stromversorgung
  • Retention des Regenwassers und Rückhalt des Grundwassers
  • Extensive Begrünung der Flachdächer
  • Möglichkeit, später auf neue Energieträger umsteigen zu können, ist geschaffen

Heizung und Warmwasser

Gemäss Energiekonzept steht für die Energieversorgung eine CO2-neutrale Holzhackschnitzelheizung im Zentrum, welche im Zentrum des Gebietes angeordnet wird. Das Fernwärmenetz soll durch einen Contractor betrieben werden. Es besteht bei vielen Gebäuden in der Umgebung Bedarf, sich an eine umweltfreundliche Heizung anschliessen zu können. So werden unter anderem das Schulhaus Bachwies und die Alterssiedlung am Raindliweg auf die Erneuerung ihrer alten Heizungen verzichten können, wenn sie vom Angebot Gebrauch machen, und sich an das neue Fernwärmenetz anschliessen. Auch haben verschieden Nachbarn des Gestaltungsplangebietes ihren Bedarf bereits schriftlich und mündlich bei den Projektanten angemeldet. Es wird auch auf diese Bedürfnisse eingegangen.

Dem Contractor steht es frei, später eine allenfalls noch umweltfreundlichere Primärenergie zu verwenden.

Holzschnitzel, Quelle: holzenergie.ch

Stromversorgung

Für das Planungsgebiet kann von einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 600 MWh bis 800 MWh im Jahr ausgegangen werden. Strom in dieser Menge kann heute mit dezentralen Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich selber produziert und verteilt werden. Als Pufferung wird vermutlich das öffentliche Stromnetz zum Zuge kommen. Auch beim Strom soll ein Contractor die Organisation (Bau, Betrieb und Abrechnung) übernehmen.

Photovoltaik-Panel auf Flachdach, Quelle: K3 Handwerkcity

Versorgung und Entsorgung

Gemäss dem Erschliessungsbericht des Planungsbüros ewp AG, Effretikon ist das Gebiet genügend zugänglich, kann ausreichend mit Wasser und Energie versorgt werden und die einwandfreie Entsorgung von Abfallstoffen, Abwässern und Altlasten ist gewährleistet. Das Areal gilt somit als vollständig erschlossen und, nach Rechtskraft des Gestaltungsplans, als baureif im Sinne von § 234 PBG.

Mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen in der Mobilität werden mit Vorinvestitionen in die Infrastruktur die technischen Voraussetzungen zur Nutzung von schadstofffreien Fahrzeugen (z.B. Elektrofahrzeugen) geschaffen.

Das Gestaltungsplangebiet gilt bezüglich der Werkleitungen (Kanalisation, Wasser, Elektrizität) als grundsätzlich erschlossen. Die Entwässerung kann im Trennsystem erfolgen. Der Schmutzwasseranfall kann in den bestehende Schmutzwasserkanal
beim Zufahrtsweg “Im Eggacher“ abgeführt werden. Das Regenwasser wird gesammelt und dem Holenbach zugeführt.

Liegenschaftenentwässerung, Wasserversorgung Erschliessungsbericht Areal Ölwis-Blankenwis, Quelle: ewp AG, Effretikon

Durch die neuen Gebäude und die Umgebung erfolgt eine grossflächige «Versiegelung» des heute unbebauten Landes. Im Gestaltungsplan ist am tiefsten Punkt im Bereich des Gemeinschaftsraums für das Regenwasser eine zentrale Retention vorgesehen. Im Interesse der Wasserretention, mit Rücksicht auf das Mikroklima sowie aus gestalterischen Gründen werden die Flachdächer extensiv begrünt. So kann das Wasser auf den Flachdächern maximal zurückgehalten werden (Retention). Die Flachdächer werden auch für die Stomgewinnung aus Sonnenenergie (Photovoltaik) genutzt. Zusätzlich werden dezentrale und ein zentrales Rückhaltebecken im Abwassersystem dafür sorgen, dass keine Überbelastung der natürlichen Gewässer erfolgt. Diese Anlage muss primär auf den Wasseranfall von den Schrägdächern dimensionert werden.

Durch eine Sickergalerie wird das im Erdreich fliessende Wasser daran gehindert, die umliegenden Parzellen zu vernässen respektive zu überschwemmen. Gegenüber dem heutigen Zustand wird für die Nachbarparzellen eine Entlastung stattfinden.

Die entsprechenden Details werden im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens geregelt.

Die beiden zentralen Abfallentsorgungsanlagen sind an den Zufahrtsstrassen im Bereich der Poststrasse angeordnet. Die Unterflur-Abfallentsorgungsanlagen sind Bestandteil des Freiraumkonzepts und werden entsprechend gut gestaltet.

Hinweis

Aufgrund der Einwendungen der ersten öffentlichen Auflage des Gestaltungsplanes „Ölwis/Blankenwis" wurde dieser überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anzahl Wohneinheiten wurden von 249 auf neu 209 reduziert
  • Die Baumasse wurde um ca. 10% auf rund 2.05 m3/m2 reduziert
  • Die Hälfte der Gebäude haben neu ein Schrägdach
  • Die Anzahl der Geschoss wurde auf maximal drei Vollgeschosse reduziert
  • Die Gebäudelänge beträgt neu maximal 25 Meter
  • Neu werden auch Doppeleinfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser geplant
  • Auf den grossen zentralen Gemeinschaftsraum im Süden wird verzichtet. Die Gemeinschaftsräume werden in und zwischen den einzelnen Häusern integriert.