Zum Hauptinhalt springen
Logo Chance Winterberg

Meilensteine im Überblick

Dem Gestaltungsplan geht ein intensiver, langjähriger Prozess voraus – geprägt von fundierten Erkenntnissen und hoher Fachkompetenz.

Nächste Schritte

  1. März 2023

    Genehmigung des privaten Gestaltungsplans durch die Baudirektion des Kantons Zürich.

    Die abschliessende Genehmigung erfolgt durch die zuständige kantonale Direktion. Im Kanton Zürich handelt sich hierbei um die Baudirektion. Bei der ersten Vorprüfung hat der Kanton die Bewilligung des Gestaltungsplans in Aussicht gestellt.

  2. Frühling 2023

    Rekursfrist (30 Tage).

  3. Frühling 2023

    Publikation der Rechtskraftbescheinigung = Inkrafttreten des Gestaltungsplans.

  4. ab Sommer 2023

    Einreichen der konkreten Bauprojekte, welche den normalen Baubewilligungsprozess durchlaufen werden.

Vergangene Schritte

  1. Januar - Dezember 2018

    Partizipativer Prozess: Testplanung

    Vier unabhängige Planerteams haben im Einladungsverfahren mit einem breit abgestütztem Beurteilungsgremium Vorschläge ausgearbeitet. Die Testplanung hat wichtige Erkenntnisse und Hinweise zur weiteren Bearbeitung sowie Empfehlungen an die Grundeigentümer und den Gemeinderat geliefert.

    Workshop während der Testplanung
  2. Januar 2019 - Januar 2020

    Erarbeitung Richtprojekt

    Das breit zusammengesetzte Planungsteam erarbeitete ein Erschliessungs- und Bebauungskonzept (Richtprojekt), welches die im Schlussbericht zur Testplanung aufgeführten Resultate und Empfehlungen umsetzt. Dieses Erschliessungs- und Bebauungskonzepts legt unter anderem dar, wie die Entwickler die Parzellen erschliessen und überbauen wollen. Auch die Anzahl Stockwerke, die Masse und Verteilung der Baukörper, die Abstände zu Nachbarparzellen, die Anzahl geplanter Wohnungen usw. wurden in diesem Schritt konkretisiert.

    Das erarbeitete Richtprojekt der federführenden Arbeitsgemeinschaft Atlantis AG, Wallisellen, HLP Architekten AG, Effretikon und Albiez de Tomasi GmbH, Zürich bildet die Basis für den Gestaltungsplan.

    Zukünftige Projekte haben sich an diesem Richtprojekt messen zu lassen.

    Planausschnitt Richtprojekt Freiraum, Quelle: Albiez de Tomasi GmbH, Zürich
  3. Oktober 2019 - März 2020

    Erarbeitung Gestaltungsplan

    Mit dem Gestaltungsplan wird für das Gebiet der Parzellen Ölwis-Blankenwis eine Spezialbauordnung aufgestellt, welche von der Bau- und Zonenordnung abweicht. Mit ihm werden sowohl die Zahl, die Lage und die äusseren Abmessungen sowie die Zweckbestimmung und Nutzungsweise der Bauten bindend festgelegt.

    Privater Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis, Situationsplan 1:500, 15. September 2020, Fassung für die öffentliche Auflage, Anhörung und 2. kantonale Vorprüfung
  4. April 2020

    Verabschiedung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat Lindau zu Handen Vorprüfung.

  5. April - Juni 2020

    Erste Kantonale Vorprüfung vom kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE). Schlusssatz dieser Vorprüfung: «Die Bewilligung des Gestaltungsplan wird in Aussicht gestellt». Das bedeutet, dass der Gestaltungsplan die strengen Vorgaben des Kantons erfüllt.

  6. Juni - September 2020

    Anpassung der Planvorlagen auf Grund der Resultate der Vorprüfung.

  7. Oktober 2020

    Verabschiedung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat Lindau zu Handen öffentlichen Auflage.

  8. November 2020 - Februar 2021

    Erste öffentliche Auflage für Jedermann gemäss § 7 PBG mit "Anhörung der Nachbargemeinden und Region" vom 6. November bis 15. Januar 2021. Innert der Auflagefrist gingen von insgesamt 62 Personen bzw. Institutionen (36 Schreiben) 239 Einwendungen ein. Ein Einwendungsschreiben wurde verspätet eingereicht. Zudem wurde eine positive Rückmeldung eingereicht. Die einzelnen Themen der 239 eingereichten Einwendungen sind im Bericht des Gestaltungsplanes für die zweite öffentliche Auflage aufgeführt im Kapitel 6.4.

    Zweite Kantonale Vorprüfung vom kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) im Februar 2021. Schlusssatz dieser Vorprüfung: «Die Bewilligung des Gestaltungsplan wird in Aussicht gestellt». Das bedeutet, dass der Gestaltungsplan weiterhin die strengen Vorgaben des Kantons erfüllt.

  9. Februar - April 2021

    Behandlung der Einwendungen der ersten öffentlichen Auflage und Dialog mit der Gemeinde Lindau.

  10. April 2021 – Februar 2022

    Überarbeitung des Gestaltungsplanes und Anpassung sämtlicher Grundlagendokumente.

  11. März - Mai 2022

    Dritte Kantonale Vorprüfung.

  12. April 2022

    Verabschiedung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat Lindau zu Handen der zweiten öffentlichen Auflage.

  13. April 2022 - Juni 2022

    Zweite öffentliche Auflage für Jedermann gemäss § 7 PBG mit "Anhörung der Nachbargemeinden und Region", anschliessend zweite Kantonale Vorprüfung.
    Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans fand vom 29. April 2022 während 60 Tagen bis zum 28. Juni 2022 statt. Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auflage gingen noch zwei Einwendungs-Schreiben, mit insgesamt 11 Einwendungen, ein. Die Region und Nachbargemeinden brachten keine Einwände vor.

  14. Juni - August 2022

    Behandlung der Einwendungen und Anpassung der Planvorlagen. Erstellen des Berichtes zu den nicht berücksichtigten Einwendungen.

  15. September 2022

    Aufstellen des angepassten Gestaltungsplans durch die Grundeigentümer und Einreichen an die Gemeinde Lindau.

  16. Herbst 2022

    Verabschiedung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung Lindau.

  17. 5. Dezember 2022

    Damit der private Gestaltungsplan öffentlich-rechtliche Wirkungen entfalten kann, braucht es die Zustimmung der Gemeindelegislative (Gemeindeversammlung). An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 wurde der private Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis mit grosser Mehrheit angenommen!

Hinweis

Aufgrund der Einwendungen der ersten öffentlichen Auflage des Gestaltungsplanes „Ölwis/Blankenwis" wurde dieser überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anzahl Wohneinheiten wurden von 249 auf neu 209 reduziert
  • Die Baumasse wurde um ca. 10% auf rund 2.05 m3/m2 reduziert
  • Die Hälfte der Gebäude haben neu ein Schrägdach
  • Die Anzahl der Geschoss wurde auf maximal drei Vollgeschosse reduziert
  • Die Gebäudelänge beträgt neu maximal 25 Meter
  • Neu werden auch Doppeleinfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser geplant
  • Auf den grossen zentralen Gemeinschaftsraum im Süden wird verzichtet. Die Gemeinschaftsräume werden in und zwischen den einzelnen Häusern integriert.