Privater Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis
Aufgrund von Art. 22a Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Lindau wurde für die Grundstücke des Areals Ölwis-Blankenwis eine Testplanung durchgeführt sowie ein Richtprojekt erstellt. Auf Grundlage der Testplanung sowie des Richtprojektes haben die Grundeigentümer den privaten Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis erarbeitet. Auf dieser Basis sind im Rahmen der ersten und zweiten öffentlichen Auflage verschiedene Anträge eingebracht worden. Diese sind zum grössten Teil im neuen Richtprojekt und dem darauf basierenden Gestaltungsplan berücksichtigt worden.
Der Gestaltungsplan wurde an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 mit grosser Mehrheit angenommen. Nach der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich und der Publikation der Rechtskraftbescheinigung können die konkreten Bauprojekte im Baubewilligungsverfahren eingereicht werden.
Mit dem privaten Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis werden die Vorgaben des Gemeinderates alle eingehalten:
- Ein quartierverträglicher Übergang zwischen der bestehenden und der neuen Bebauung ist zentral. Den Abständen und dem Übergang in der Höhe zu den bestehenden Siedlungen wird grosse Beachtung geschenkt.
- Das Gebiet wird mit vielfältigen Gebäudetypologien bebaut. Stereotype Gebäudemuster gibt es nicht.
- Es sind alters- und behindertengerechte Wohnungen vorgesehen. Einerseits in der Überbauung selbst, im Bereich anschliessend an die bisherigen Alterswohnungen, anderseits auch auf dem Land der Gemeinde an der Poststrasse.
- Die neuen öffentlichen Velo- und Fusswegverbindungen schliessen an die bestehenden Flurwege und Strassen rund um das Planungsgebiet an. Die internen Verkehrsverbindungen sind velogerecht geplant.
Mit dem Gestaltungsplan Ölwis-Blankenwis wird in folgenden Punkten von der Grundordnung der gültigen Bau- und Zonenordnung abgewichen:
- Erhöhte Gestaltungsvorschriften
- Erhöhte Anforderungen an Erschliessung, Freiraum und Bepflanzung
- Erhöhter Anteil an Spiel- und Ruheplätzen
- Erhöhte Ausnützung
- Ein zusätzliches Vollgeschoss im Zentrum der Überbauung
- Erhöhte Energievorschriften
Download
Hier können Sie die wichtigsten Grundlagendokumente herunterladen.
Hinweis
Aufgrund der Einwendungen der ersten öffentlichen Auflage des Gestaltungsplanes „Ölwis/Blankenwis" wurde dieser überarbeitet.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Anzahl Wohneinheiten wurden von 249 auf neu 209 reduziert
- Die Baumasse wurde um ca. 10% auf rund 2.05 m3/m2 reduziert
- Die Hälfte der Gebäude haben neu ein Schrägdach
- Die Anzahl der Geschoss wurde auf maximal drei Vollgeschosse reduziert
- Die Gebäudelänge beträgt neu maximal 25 Meter
- Neu werden auch Doppeleinfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser geplant
- Auf den grossen zentralen Gemeinschaftsraum im Süden wird verzichtet. Die Gemeinschaftsräume werden in und zwischen den einzelnen Häusern integriert.